Der Hausarzt, Kinderarzt oder HNO-Arzt o.ä. muss die Notwendigkeit einer Logopädischen Behandlung diagnostizieren. Dann sollten Sie sich bei uns anmelden, damit wir Sie auf unsere Warteliste setzen können.
Erst, wenn wir Ihnen dann einen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich vom Arzt bitte eine Heilmittel-Verordnung (Muster 13, DinA5) ausstellen (diese ist nur 28 Tage gültig).
Können Sie nicht in die Praxis kommen, kann der Arzt (bei medizinischer Indikation) auch einen Hausbesuch verordnen.
Wir kommen dann gerne zu Ihnen nach Hause.
Ihr logopädisches Team
der Praxis N.Pötzsch-Waschwill & Team